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Pflichtimpressum: ...Seit Anfang 2002 gilt eine verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann abgemahnt werden. Die Pflicht
zur Anbieterkennzeichnung trifft alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Prinzipiell ist jede Internetpräsenz ein Teledienst (Ausnahmen: Mediendienste). Es ist nicht genau geklärt, ab wann ein
Teledienst als "geschäftsmäßig" einzuordnen ist. Für private Homepagebetreiber könnte das Schalten einzelner Werbebanner genügen, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen...
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